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Ehrenbürger

GRUNDSÄTZE UND VERFAHREN ZUR VERLEIHUNG  DES TITELS
"EHRENBÜRGER DER STADT LEGNICA"


§ 1.

Der Titel „Ehrenbürger der Stadt Legnica” ist eine ehrenvolle Auszeichnung, die durch den Stadtrat verliehen wird. 

§ 2.

Bei der Prüfung der Kandidaturen für den Titel „Ehrenbürger der Stadt Legnica” werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

1)     ein hohes ethisches Niveau des Kandidaten,

2)     besondere Leistungen des Kandidaten. 

§ 3.

Um die Verleihung des Titels „Ehrenbürger der Stadt Legnica” zu erhalten, kann man sich wenden an:

1) den Stadtpräsidenten,
2) den Klub der städtischen Abgeordneten,
3) die Ausschüsse des Rates,
4) eine Gruppe von mindestens 5 Stadtabgeordneten,
5) politische und gesellschaftliche Organisationen, Vereine, Gewerkschaften, Glaubensvereine.

§ 4.

Die Kandidaturen für den Titel „Ehrenbürger der Stadt Legnica” begutachtet der Satzungsausschuss.

§ 5.

Die Verleihung des Titels findet während einer feierlichen Sitzung des Rates statt.

§ 6.

Der Ehrenbürger der Stadt Legnica:

1)     erhält eine Gedenk-Medaille, deren Motiv in einem separaten Verfahren bestimmt wird;

2)     erhält ein Diplom mit entsprechender Begründung, das die Verleihung des Titels offiziell bestätigt;

3)     wird in das „Buch der Ehrendbürger der Stadt Legnica“ eingetragen;

4)     wird auf der Tafel der Ehrenbürger der Stadt Legnica namentlich verewigt;

5)     wird zu feierlichen Sitzungen des Rates und anderen städtischen Festen, die durch den Rat organisiert werden, eingeladen.