Ehrenbürger
GRUNDSÄTZE UND VERFAHREN ZUR VERLEIHUNG DES TITELS
"EHRENBÜRGER DER STADT LEGNICA"
Der Titel „Ehrenbürger der Stadt Legnica” ist eine ehrenvolle Auszeichnung, die durch den Stadtrat verliehen wird.
§ 2.
Bei der Prüfung der Kandidaturen für den Titel „Ehrenbürger der Stadt Legnica” werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:
1) ein hohes ethisches Niveau des Kandidaten,
2) besondere Leistungen des Kandidaten.
§ 3.
Um die Verleihung des Titels „Ehrenbürger der Stadt Legnica” zu erhalten, kann man sich wenden an:
1) den Stadtpräsidenten,
2) den Klub der städtischen Abgeordneten,
3) die Ausschüsse des Rates,
4) eine Gruppe von mindestens 5 Stadtabgeordneten,
5) politische und gesellschaftliche Organisationen, Vereine, Gewerkschaften, Glaubensvereine.
§ 4.
Die Kandidaturen für den Titel „Ehrenbürger der Stadt Legnica” begutachtet der Satzungsausschuss.
§ 5.
Die Verleihung des Titels findet während einer feierlichen Sitzung des Rates statt.
§ 6.
Der Ehrenbürger der Stadt Legnica:
1) erhält eine Gedenk-Medaille, deren Motiv in einem separaten Verfahren bestimmt wird;
2) erhält ein Diplom mit entsprechender Begründung, das die Verleihung des Titels offiziell bestätigt;
3) wird in das „Buch der Ehrendbürger der Stadt Legnica“ eingetragen;
4) wird auf der Tafel der Ehrenbürger der Stadt Legnica namentlich verewigt;
5) wird zu feierlichen Sitzungen des Rates und anderen städtischen Festen, die durch den Rat organisiert werden, eingeladen.